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AGB


1.

Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
2.

Allen Aufträgen werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt. Preisangaben für Etiketten-Sonderanfertigungen gelten stets netto, soweit nichts anderes vermerkt wird.

a)
Der Mindestauftragswert beträgt für Sonderetiketten € 150,- netto. Ab einem Auftragswert von € 750,- (netto) liefern wir frei Haus. Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten Ausnahmefällen geliefert, werden anteilige Fracht-/Versandkosten von mindestens € 15,- berechnet. Die kleinste Liefermenge pro Best.-Nr. ist eine Packungseinheit; geringere Mengen werden nicht geliefert. Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers.

b)
Abweichend vom Mindestauftragswert bei Etiketten, gelten für Etiketten-Drucksysteme und Etikettiersysteme die Preise: Netto, zuzügl. Gesetzlicher MwSt. sowie zuzügl. Verpackungs- und Versandkostenanteil von mind. € 50,-.Für Zubehör, Dispenser und Farbbänder gilt ein pauschaler Verpackungs- und Versandkostenanteil von € 25,-.

c)
Wir sind berechtigt, bei Sonderanlagen, Maschinen und sonstigen Gerätschaften mit einem Netto-Auftragswert über € 25.000,- 40% nach Auftragserteilung, 50% nach Lieferung und 10% nach Abnahme beim Kunden, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung zu berechnen.
3.

Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, sofern nicht unsere Auftragsbestätigung eine frühere Zahlung vorsieht. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
4.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
5.

Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluß bekannt wird und die unseren Anspruch auf Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns trotz etwa vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird.
6.

Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche bei uns geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware sind auf Ersatzlieferung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
8.

Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Vertragspflichten und unerlaubter Handhabung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobem Verschulden des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, gilt die gesetzliche Haftung.
9.

Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
10.

Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie die Vorschläge unserer Anwendungstechnischen Abteilung, werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrung in der Praxis gegeben. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.
11.

Bei Etiketten-, Druck- oder Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet.
12.

Für die Anfertigung von Etiketten oder Druckerzeugnissen gilt zusätzlich folgendes:

a)
Von uns hergestellte Werkzeuge und Druckunterlagen bleiben in unserem Eigentum und Besitz, auch wenn diese dem Käufer gesondert berechnet werden. Sie stehen für Nachbestellungen zur Verfügung, soweit diese innerhalb von drei Jahren nach Anfertigung eingehen.

b)
Vom Käufer genehmigte Andrucke oder Dateien sind für die endgültige Druckausführung allein maßgebend. Sollten auf Wunsch des Käufers Andrucke, Reinzeichnungen oder Druckdaten, die der ursprünglichen Bestellung entsprechen, geändert werden, so werden die Kosten der Änderung berechnet.

c)
Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige, farbliche Abweichungen nicht als Mängel.

d)
Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht. An den von uns angefertigten Entwürfen verbleiben uns die Urheber- und ausschließlichen Nutzungsrechte. Die Anfertigung von Entwürfen wird berechnet, falls ein Auftrag nicht erteilt wird oder wenn die Entwurfsarbeiten einen außergewöhnlichen Aufwand erfordern.
13.

Für die Ersatzlieferungen gelten besondere Verkaufsbedingungen.
14.

Die Ausfuhr unserer Erzeugnisse nach Ländern außerhalb der EU ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet.
15.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiter wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.
16.

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort, für die Zahlung Augsburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist jedoch ausgeschlossen.Gerichtsstand ist Augsburg. Wir können daneben nach unserer Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.

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